AGB
.
.
.
.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Bedingungen im Rahmen von Kaufverträgen von Deep Design GmbH
Stand: 20.10.2025
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für den zwischen Ihnen als Käufer (nachfolgend „Kunde“) und der Deep Design GmbH, Erich-Weinert-Str. 3, 10439 Berlin, E-Mail: team@alexpankova.com, Mobiltelefon: +49 176 87 86 93 59, abgeschlossenen Vertrag über den Kauf von Waren, wie Möbel, Einrichtungsgegenstände, Sanitärbedarf und -zubehör, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
(2) Alle zwischen dem Kunden und Deep Design GmbH im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB und dem schriftlichen Vertrag/Angebot.
(3) Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Deep Design GmbH stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen (Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB und bedürfen der Schriftform.
(5) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden zum Vertrag sind schriftlich oder in Textform abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
(7) Diese AGB gelten zusätzlich für Dienstleistungen, Planungen, Werkleistungen, Montagen, Renovierungen, Materialbeschaffung und baubegleitende Leistungen.
(8) Bei Verträgen, die sowohl Warenlieferungen als auch Werkleistungen enthalten, gelten ergänzend die §§ 631 ff. BGB.
(9) Deep Design GmbH ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung der Leistungen einzusetzen.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Ist Ware nicht vorrätig, ist der Kunde drei Wochen ab seiner Unterschrift oder Willenserklärung an die Bestellung gebunden.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn:
– beide Parteien den Vertrag unterschrieben haben, oder
– Deep Design GmbH die Bestellung schriftlich bestätigt, oder
– der Kunde eine Vorauszahlung leistet.
(3) Bei Bestellungen, die Hersteller erst nach Freigabe produzieren, gilt die Freigabe des Kunden als verbindliche Beauftragung.
(4) Deep Design GmbH kann Bestellungen ablehnen, wenn technische, logistische oder produktionstechnische Gründe dagegenstehen.
(5) Preisänderungen, Modellwechsel oder Nichtverfügbarkeit seitens der Hersteller berechtigen Deep Design GmbH, dem Kunden ein Ersatzprodukt vorzuschlagen oder vom Vertrag zurückzutreten.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise sind Festpreise und verstehen sich einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Liefer- und Versandkosten sind nur enthalten, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
(2) Zusätzliche, nicht im Preis enthaltene Leistungen (z. B. Dekoration, Sonderanfertigungen, Verblendungen) werden gesondert berechnet und sind spätestens bei Übergabe/Abnahme fällig.
(3) Der Kaufpreis ist binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz fällig; ein höherer Schaden kann nachgewiesen werden.
(5) Herstellerbedingte Preissteigerungen nach Vertragsschluss können an den Kunden weitergegeben werden.
(6) Bei Zahlungsverzug ist Deep Design GmbH berechtigt:
– Lieferungen auszusetzen,
– Fristen entsprechend zu verlängern,
– alle Arbeiten zu stoppen, bis Zahlung erfolgt.
(7) Zusatzkosten (Wartezeiten, doppelte Anfahrten, fehlende Baufreiheit, fehlender Strom) trägt der Kunde.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Deep Design GmbH.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten (insbesondere Zahlungsverzug) kann Deep Design GmbH vom Vertrag zurücktreten und die Ware zurücknehmen.
(3) Transportkosten der Rücknahme trägt der Kunde.
(4) Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln und gegen Feuer, Wasser und Diebstahl versichern.
(5) Standortwechsel oder Pfändungen sind der Deep Design GmbH unverzüglich mitzuteilen.
(6) Bei Verträgen mit Montage bleibt die Ware trotz Einbaus Eigentum der Deep Design GmbH bis zur vollständigen Zahlung.
(7) Verpfändung oder Weiterveräußerung ohne Zustimmung ist untersagt.
§ 5 Lieferung, Leistungszeit und Gefahrübergang
(1) Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Lieferfristen verlängern sich bei:
– Streiks, Herstellerproblemen, Lieferkettenstörungen,
– globalen Transportengpässen,
– höherer Gewalt,
– Verzögerungen durch Drittbetriebe,
– Verzögerungen durch Kunden (fehlende Entscheidungen, kein Zugang, blockierte Räume).
(3) Teillieferungen sind zulässig.
(4) Gefahrübergang:
– Bei Lieferung ohne Montage: mit Übergabe an den Kunden oder Spediteur.
– Bei Lieferung mit Montage: mit Abnahme der Werkleistung.
– Erfolgt keine Abnahme, gilt die Leistung nach 7 Tagen als abgenommen.
§ 6 Produktbeschaffenheit und zulässige Abweichungen
(1) Naturmaterialien wie Holz, Stein, Leder, Textilien weisen handelsübliche Abweichungen in Farbe, Struktur, Maserung und Maß auf; diese stellen keinen Mangel dar.
(2) Herstellerbedingte technische Änderungen und Optimierungen gelten als zulässig.
(3) Abbildungen in Katalogen dienen nur der Orientierung und sind nicht verbindlich.
§ 7 Pflichten des Kunden bei Warenannahme
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar bei Lieferung zu prüfen.
(2) Offensichtliche Schäden oder Mängel sind binnen 48 Stunden zu melden.
(3) Verspätete Meldungen gelten nicht als Transportschäden.
§ 8 Annahmeverzug, Lagerkosten und Zusatzkosten
(1) Nichtannahme der Ware führt zu Lagerung auf Risiko und Kosten des Kunden.
(2) Lagerkosten: (vom Kunden einzutragen) EUR pro Woche.
(3) Nach einem Monat kann Deep Design GmbH Schadensersatz verlangen (pauschal 50 % des Kaufpreises, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird).
(4) Fehlende Zugänglichkeit, fehlende Schlüssel, blockierte Räume oder fehlende Vorbereitung gelten als Annahmeverzug.
§ 9 Widerrufsrecht / Ausschluss des Widerrufsrechts
(1) Verbraucher haben ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB, sofern der Vertrag im Fernabsatz geschlossen wurde.
(2) Kein Widerrufsrecht besteht bei:
– Sonderanfertigungen,
– nach Kundenspezifikation bestellten Waren,
– Produkten, die auf Bestellung produziert werden,
– nicht rücksendefähigen Waren,
– geöffneten oder verbauten Produkten.
(3) Mit Bestellfreigabe bestätigt der Kunde, dass die Ware individuell beschafft wird und kein Widerrufsrecht besteht.
(4) Rücksendekosten, Wiedereinlagerungsgebühren und Transportkosten trägt der Kunde.
(5) Rückgaben sind nur im unbenutzten, unbeschädigten Zustand und Originalverpackung möglich.
Dienstleistungen und Werkleistungen (Werkvertrag)
§ 10 Vertragsgegenstand
(1) Deep Design GmbH erbringt Dienstleistungen, Planungsleistungen, Werkleistungen, Montageleistungen, Renovierungsarbeiten, Umbauarbeiten, Kompletteinrichtungen, Projektmanagement und baubegleitende Leistungen.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Planungspaket oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
(3) Werkleistungen unterliegen den §§ 631 ff. BGB.
(4) Die Kombination aus Warenlieferung und Werkleistungen ist möglich; beide Vertragsbestandteile werden rechtlich getrennt behandelt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(5) Leistungen können durch Subunternehmer, Fachbetriebe oder andere Partnerunternehmen ausgeführt werden.
§ 11 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang umfasst nur die in der schriftlichen Vereinbarung genannten Arbeiten.
(2) Nicht enthalten sind insbesondere:
– zusätzliche Trockenbauarbeiten
– Elektroanpassungen
– Sanitäranpassungen
– statische Maßnahmen
– Wandöffnungen
– bauseitige Genehmigungen
– Entsorgungen
– individuelle Sonderlösungen, die nicht beschrieben sind
(3) Werden solche Leistungen während der Ausführung notwendig, gelten sie als Zusatzleistungen gemäß § 17.
(4) Deep Design GmbH kann Teilleistungen erbringen, sofern dies technisch oder organisatorisch erforderlich ist.
§ 12 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde sorgt dafür, dass alle Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten rechtzeitig gegeben sind.
(2) Dazu gehören insbesondere:
– volle Zugänglichkeit der Räume
– Baufreiheit
– Strom- und Wasserversorgung
– freigeräumte Arbeitsflächen
– das Entfernen persönlicher Gegenstände
– alle notwendigen Schlüssel und Zutrittsrechte
(3) Verzögert der Kunde Entscheidungen, Freigaben oder notwendige Informationen, verschieben sich die Ausführungsfristen entsprechend.
(4) Fehlt eine Voraussetzung, ist Deep Design GmbH berechtigt, die Arbeiten sofort zu unterbrechen. Wartezeiten, erneute Anfahrten und Stillstandskosten sind vom Kunden zu tragen.
(5) Alle Genehmigungen (Vermieter, WEG, Hausverwaltung, Brandschutz, Statiker) sind vom Kunden einzuholen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass Deep Design GmbH diese übernimmt.
§ 13 Dokumentation und Projektkoordination
(1) Deep Design GmbH ist berechtigt, Fotos und Videos der Baustelle, gelieferten Waren und des Baufortschritts zu erstellen.
(2) Die Dokumentation dient der Qualitätssicherung, Terminkontrolle, Beweissicherung, internen Projektkoordination und Reklamationsbearbeitung.
(3) Deep Design GmbH kann Drittbetriebe koordinieren; dafür haftet sie jedoch nicht für deren Ausführungsqualität.
(4) Verzögerungen durch Drittbetriebe (Elektriker, Sanitär, Maler, Trockenbau etc.) stellen keinen Verzug der Deep Design GmbH dar.
§ 14 Abnahme von Werk- und Montageleistungen
(1) Nach Fertigstellung wird eine Abnahme durchgeführt. Der Kunde ist verpflichtet, diese unverzüglich vorzunehmen.
(2) Geringfügige optische Abweichungen, die die Funktion nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
(3) Erfolgt innerhalb von sieben Tagen nach Fertigstellung keine Abnahme und keine schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
(4) Mit Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Werk
(5) Erfolgt aufgrund von Kundenversäumnissen kein Abnahmetermin, gilt die Werkleistung als abgenommen, wenn die Deep Design GmbH die Fertigstellung schriftlich angezeigt hat und der Kunde innerhalb von 7 Tagen weder einen Abnahmetermin wahrnimmt noch eine schriftliche Mängelrüge einreicht (fiktive Abnahme gemäß § 640 BGB).leistung auf den Kunden über.
§ 15 Gewährleistung für Dienstleistungen und Werkleistungen
(1) Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt zwölf Monate ab Abnahme.
(2) Nicht von der Gewährleistung umfasst sind:
– Abnutzung
– fehlerhafte oder unsachgemäße Nutzung
– Feuchtigkeitsschäden
– Schäden durch kundenseitig bereitgestellte Materialien
– Folgeschäden durch andere Gewerke
(3) Der Kunde muss Mängel unverzüglich schriftlich und mit Fotodokumentation melden.
(4) Verspätet gemeldete Mängel verlängern die Fristen nicht und führen nicht zu einem Rechtsanspruch.
(5) Werden Mängel nicht von Deep Design GmbH verursacht, trägt der Kunde die Kosten der Fehlersuche und Dokumentation.
§ 16 Zahlungen, Abschläge und Zahlungsplan
(1) Deep Design GmbH ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
(2) Standard-Zahlungsplan:
– 50 % bei Auftragserteilung
– 40 % nach Vorlage der finalen Planung oder Materialfreigabe
– 10 % nach Abnahme
(3) Werden Abschlagszahlungen nicht fristgerecht geleistet, können sämtliche Arbeiten gestoppt werden. Fristen verlängern sich entsprechend.
(4) Kosten, die durch Zahlungsverzug entstehen (Wartezeiten, Stillstandskosten, Mahnkosten, Rechtsverfolgung), trägt der Kunde.
(5) Planungsleistungen sind unabhängig von Lieferzeiten der Hersteller vollständig zu vergüten.
§ 17 Änderungen, Nachträge und Zusatzleistungen
(1) Jede Änderung des Leistungsumfangs während des Projekts gilt als Nachtrag und bedarf der Schriftform.
(2) Zu Zusatzleistungen gehören insbesondere:
– Anpassungen an unerwartete bauliche Gegebenheiten
– zusätzliche Trockenbauarbeiten
– Elektroanpassungen
– Sanitärarbeiten
– statische Maßnahmen
– zusätzliche Dekorationsarbeiten
– Verspachtelungen
– Verkleidungen und Verblendungen
(3) Zusatzleistungen verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
(4) Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich. Maßgeblich ist ausschließlich schriftliche Beauftragung.
(5) Deep Design GmbH ist berechtigt, Zusatzkosten auch dann zu berechnen, wenn der Kunde die Arbeiten kurzfristig wünscht oder Bauabläufe beschleunigt.
Montage, Handwerksleistungen, meisterpflichtige Arbeiten, Risiken am Gebäude
§ 18 Meisterpflichtige Arbeiten (Elektro, Gas, Sanitär)
(1) Arbeiten, die eine Meisterqualifikation erfordern (insbesondere Elektroinstallationen, Gasinstallationen, Sanitärinstallationen), dürfen nur durch zugelassene Fachbetriebe ausgeführt werden.
(2) Deep Design GmbH beauftragt für solche Arbeiten ausschließlich qualifizierte Drittbetriebe. Die Verantwortung für die technische Ausführung liegt beim jeweiligen Fachbetrieb.
(3) Prüfprotokolle, behördliche Abnahmen, Netzbetreiber-Freigaben oder Messungen sind nur dann enthalten, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
(4) Verzögerungen bei der Terminvergabe von Elektrikern, Netzbetreibern, Schornsteinfegern oder Sanitärbetrieben stellen keinen Verzug der Deep Design GmbH dar.
(5) Änderungen der Leistungszeiten aufgrund gesetzlicher Vorgaben, Sicherheitsrichtlinien oder technischer Normen sind zulässig, wenn sie für die ordnungsgemäße Ausführung erforderlich sind.
§ 19 Altlasten, verdeckte Schäden und statische Risiken
(1) Altlasten im Gebäude liegen außerhalb der Verantwortung von Deep Design GmbH. Dazu gehören insbesondere:
– Feuchtigkeit, Wasserschäden, Schimmel
– Asbest oder andere Gefahrstoffe
– defekte oder veraltete Leitungen
– instabile Wände, mangelhafte Bausubstanz
– verdeckte statische Probleme
– Haustechnik, die nicht dem aktuellen Stand entspricht
(2) Werden Altlasten erst während der Ausführung sichtbar, gilt die Arbeit als unterbrochen, bis eine Klärung mit dem Kunden erfolgt ist.
(3) Maßnahmen zur Sanierung oder Risikobeseitigung gelten als Zusatzleistungen gemäß § 17.
(4) Deep Design GmbH haftet nicht für Verzögerungen, Kosten oder Schäden, die durch Altlasten oder verdeckte Gebäudeschäden entstehen.
(5) Werden Arbeiten aufgrund von Gebäuderisiken vorübergehend gestoppt, verlängern sich alle Fristen automatisch und verursachte Zusatzkosten trägt der Kunde.
§ 20 Sicherheit, Baustellenorganisation und Hausordnung
(1) Der Kunde gewährleistet, dass die Baustelle sicher betreten und genutzt werden kann.
(2) Der Kunde informiert Deep Design GmbH über:
– bestehende Leitungen, alte Installationen, Sicherungskreise
– statische Besonderheiten
– bekannte Schäden im Gebäude
(3) Werden Risiken nicht mitgeteilt und entstehen dadurch Schäden, haftet Deep Design GmbH nicht.
(4) Die Hausordnung des Gebäudes ist zu beachten. Einschränkungen durch Vermieter oder WEG können zu Terminverschiebungen oder zusätzlichen Kosten führen.
(5) Arbeiten in Mehrfamilienhäusern können durch Ruhezeiten oder behördliche Vorgaben eingeschränkt werden; dadurch entstehende Verzögerungen gelten nicht als Verzug.
§ 21 Schäden durch Fremdgewerke
(1) Deep Design GmbH haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Mängel, die durch folgende Parteien verursacht werden:
– Elektriker, Sanitärbetriebe, Trockenbauer, Maler
– Hausverwaltung, Hausmeister
– Vermieter, WEG
– andere vom Kunden beauftragte Gewerke
(2) Schäden, die durch solche Fremdgewerke an gelieferten oder montierten Waren entstehen, liegen nicht in der Verantwortung von Deep Design GmbH.
(3) Die Behebung solcher Schäden ist kostenpflichtig und gilt als Zusatzleistung.
(4) Die Koordination von Fremdgewerken kann von Deep Design GmbH übernommen werden; dies umfasst jedoch keine Haftung für deren Ausführung.
§ 22 Kundenseitig bereitgestellte Materialien
(1) Werden Materialien durch den Kunden gestellt, übernimmt Deep Design GmbH keinerlei Gewährleistung für deren Qualität oder Funktionstauglichkeit.
(2) Schäden, die durch fehlerhafte oder inkompatible kundenseitige Materialien entstehen, fallen vollständig in die Verantwortung des Kunden.
(3) Zusätzliche Arbeitszeiten oder Anpassungsarbeiten im Zusammenhang mit fremdem Material gelten als Zusatzleistungen gemäß § 17.
(4) Deep Design GmbH ist berechtigt, die Verarbeitung fremder Materialien abzulehnen, wenn Sicherheits-, Qualitäts- oder Haftungsrisiken bestehen.
§ 23 Lieferketten, Marktbedingungen und besondere Risiken
(1) Globale Lieferketten, Rohstoffkrisen, Herstellerverzögerungen, Modellwechsel oder Produktionsstörungen stellen kein Verschulden der Deep Design GmbH dar.
(2) In solchen Fällen verlängern sich Lieferzeiten automatisch und berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
(3) Hersteller können Verpackungsdesign, Maße, Farben oder technische Details ändern; solche Änderungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
(4) Verzögerungen bei Speditionen, Zoll oder Transportdienstleistern gelten nicht als Verzug der Deep Design GmbH.
(5) Ersatzmodelle, die technisch und optisch vergleichbar sind, können nach Rücksprache angeboten werden, wenn das ursprüngliche Produkt nicht mehr verfügbar ist.
§ 24 Transport- und Zugangsbedingungen
(1) Der Kunde stellt sicher, dass alle Lieferwege, Treppenhäuser, Aufzüge und Zugänge für die Lieferung geeignet sind.
(2) Sind Zugänge zu eng, nicht nutzbar oder erfordern einen Möbellift/Kran, trägt der Kunde sämtliche Zusatzkosten.
(3) Fehlende Schlüssel, nicht geöffnete Räume oder fehlende Zufahrtsgenehmigungen führen zu Wartezeiten, die berechnet werden.
(4) Jede erneute Anfahrt aufgrund fehlender Zugangsbereitstellung wird gesondert berechnet.
§ 25 Dokumentation und Beweissicherung
(1) Deep Design GmbH ist berechtigt, Fotos und Videos zur Baustellendokumentation anzufertigen.
(2) Die Dokumentation dient:
– der Beweissicherung
– der Qualitätssicherung
– der Nachweisführung gegenüber dem Kunden
– der Reklamationsbearbeitung
– der internen Projektsteuerung
(3) Die Nutzung erfolgt unter Beachtung der DSGVO.
(4) Der Kunde stimmt zu, dass Dokumentationen für interne Zwecke gespeichert werden dürfen.
(5) Eine Nutzung zu Marketing- oder Veröffentlichungszwecken erfolgt nur mit separater, schriftlicher Zustimmung des Kunden.
§ 26 Verzögerungen durch den Kunden
(1) Verzögerungen aufgrund vom Kunden zu verantwortender Umstände führen zu Terminverschiebungen und Mehrkosten. Dazu gehören insbesondere:
– fehlende Entscheidungen
– ausstehende Freigaben
– nicht zugängliche Räume
– nicht vorbereitete Baustellen
– fehlende Genehmigungen
– fehlende Baufreiheit
(2) Wartezeiten, Stillstandzeiten, zusätzliche Fahrten oder mehrfach notwendige Baustellenorganisation werden gesondert berechnet.
(3) Deep Design GmbH ist berechtigt, neue Termine erst nach Begleichung der entstandenen Zusatzkosten zu vergeben.
(4) Werden vereinbarte Termine mehrfach vom Kunden verschoben, ist Deep Design GmbH berechtigt, die Priorität des Projekts neu zu terminieren.
Rücktritt, Haftung, Urheberrecht, Datenschutz, Schlussbestimmungen
§ 27 Rücktrittsrechte der Deep Design GmbH
(1) Deep Design GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
– der Kunde falsche Angaben zu seiner Zahlungsfähigkeit gemacht hat,
– der Kunde seine Zahlungen einstellt oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird,
– Hersteller die Produktion einstellen oder Ware dauerhaft nicht lieferbar ist,
– technische oder bauliche Gegebenheiten eine Ausführung unmöglich machen und der Kunde keine angemessene Alternative akzeptiert,
– der Kunde erforderliche Entscheidungen, Mitwirkungen oder Zahlungen trotz Fristsetzung nicht erbringt und dadurch der Projektablauf erheblich behindert wird.
(2) Im Fall eines Rücktritts durch Deep Design GmbH werden bereits erbrachte Leistungen anteilig berechnet.
(3) Für bestellte Waren, die nicht stornierbar sind (Sonderanfertigungen, kundenspezifische Bestellungen, Importware), trägt der Kunde die vollen Kosten.
(4) Rücktrittsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Ein Rücktritt aufgrund von Lieferkettenproblemen, Herstellerverzögerungen oder globalen Marktbedingungen ist ausgeschlossen, sofern Deep Design GmbH eine angemessene Ersatzlösung anbietet.
§ 28 Erweiterte Haftungsbeschränkungen
(1) Deep Design GmbH haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Deep Design GmbH ausschließlich für:
– Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,
– Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) In allen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Deep Design GmbH haftet nicht für:
– Verzögerungen durch Fremdgewerke (Elektriker, Sanitär, Maler, Trockenbau),
– Schäden durch verdeckte Mängel am Gebäude (§ 19),
– Schäden an kundenseitig bereitgestellten Materialien (§ 22),
– Schäden durch Lieferkettenprobleme oder Herstellerfehler (§ 23),
– Schäden, die aus unterlassenen Mitwirkungen des Kunden (§ 25) entstehen.
(5) Der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
(6) Deep Design GmbH haftet nicht für Farb-, Maß-, Struktur- oder Materialabweichungen, die natur- oder produktionsbedingt sind.
(7) Wirtschaftliche Folgeschäden (z. B. Mietausfälle, Verzögerungskosten des Kunden, Nutzungsausfälle) sind von der Haftung ausgeschlossen, außer bei Vorsatz.
§ 29 Urheberrecht an Planungen, Konzepten und Visualisierungen
(1) Sämtliche Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Moodboards, Visualisierungen, Stilkonzepte, Materiallisten, Layouts und sonstige kreative Leistungen bleiben geistiges Eigentum der Deep Design GmbH.
(2) Der Kunde erhält ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht für die Umsetzung des konkreten Projekts.
(3) Folgende Nutzungen sind ohne schriftliche Zustimmung untersagt:
– Weitergabe an Dritte (z. B. andere Firmen, Architekten, Investoren),
– Verwendung für andere Projekte oder Adressen,
– Veröffentlichung in Medien oder Online-Plattformen,
– gewerbliche Weiterverwertung oder Nachbau.
(4) Werden Planungen der Deep Design GmbH ohne Berechtigung genutzt, ist Deep Design GmbH berechtigt, eine pauschale Schadensersatzforderung in Höhe von 100% der Planungskosten sowie weitere Ansprüche geltend zu machen.
(5) Digitale Rohdaten (CAD, DWG, 3D-Szenen, Arbeitsdateien) sind nicht Bestandteil des Vertrags und werden nicht herausgegeben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
(6) Alle Renderings, Moodboards und Planungsunterlagen nicht für andere Zwecke oder andere Dienstleister genutzt werden dürfen
§ 30 Datenschutz
(1) Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Deep Design GmbH.
(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, Projektorganisation und Kommunikation verarbeitet.
(3) Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer:
– zur Erfüllung der Leistung (Subunternehmer, Speditionen, Handwerksbetriebe),
– zur Abrechnung (Steuerberater, Buchhaltung),
– wenn gesetzlich vorgeschrieben.
(4) Der Kunde kann Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten nach Maßgabe der DSGVO verlangen.
§ 31 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen Deep Design GmbH und dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung; das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Vertragssprache ist Deutsch.
(6) Bei Widersprüchen zwischen individueller Vereinbarung und AGB geht die individuelle Vereinbarung vor.
.
.
.
.